Anlässlich der Generalversammlung vom 5. Juni 2025 haben die AVIP und der Kanton Wallis ihre Zusammenarbeit mit der Unterzeichnung einer neuen Partnerschaftsvereinbarung offiziell besiegelt. Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein für die Stärkung des Dialogs, der Abstimmung und der Koordination zwischen den Mitgliedsinstitutionen der AVIP und den kantonalen Dienststellen.
Die Vereinbarung definiert einen strukturierten und nachhaltigen Arbeitsrahmen, der auf Transparenz, der Achtung der institutionellen Besonderheiten und der Antizipation sozialer, wirtschaftlicher und gesetzgeberischer Entwicklungen basiert. Sie sieht Folgendes vor:
- jährliche Strategietreffen zwischen den Verantwortlichen der AVIP und den kantonalen Departementsvorstehern,
- thematische Arbeitsgruppen, in denen staatliche Institutionen und Dienststellen zusammenkommen,
- einen regelmässigen Informationsaustausch, um besser auf die Bedürfnisse von Menschen in Notlagen eingehen zu können.
Diese gegenseitige Verpflichtung zielt darauf ab, die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern und gleichzeitig die Stimme der Institutionen innerhalb des Walliser Sozialnetzes zu stärken.